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ASoK 8, August 2006, Seite 320

VwGH: Verwertung von Urheberrechten

1. Einkünfte aus der Verwertung von Urheberrechten fallen unter den Begriff der Erwerbseinkünfte i. S. d. § 44 Abs. 1 Z 3 ASVG.

2. Für die Qualifikation einer Tätigkeit als selbständiger Musiker als versichert i. S. d. § 4 Abs. 3 Z 3 ASVG ist es nach dem Gesetz ganz offensichtlich gleichgültig, ob der Versicherte, soweit er schöpferisch tätig gewesen ist, Werke gegen Auftragshonorar oder ohne solchen Auftrag in der Hoffnung auf künftige Aufführungen oder andere Verwertungsformen hergestellt hat. Soweit er daher im fraglichen Jahr Einkünfte aus der Verwertung von Urheberrechten erzielt hat, stammen diese ebenso aus einer nach § 4 Abs. 3 Z 3 ASVG versicherungspflichtigen Tätigkeit, und zwar gleichgültig, ob das konkrete Werk von ihm im fraglichen Versicherungszeitraum oder schon früher geschaffen wurde. Es handelt sich im vorliegenden Fall in jedem Fall um Einkünfte, die ursächlich mit einer versicherungspflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, die er auch im fraglichen Jahr noch ausgeübt hat.

3. Die Richtigkeit dieser Auffassung erweist sich auch mit Blick auf Regelungen des Einkommensteuerrechtes, soweit dieses - insoweit durchaus in vergleichbarer Weise an wirtschaftliche Gegebenheiten anknüpfend - z. B. Einkünfte der hier strittigen Ar...

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