Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Höhe des Kostenersatzes bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
• Höhe des Kostenersatzes bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 49 Abs. 3 Z 20 ASVG)
DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 5/2006.
Für die Ermittlung der Höhe des beitragsfreien Kostenersatzes zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird folgende Vorgangsweise vorgeschlagen:
• Benutzt der Dienstnehmer für den Weg zur Arbeit tatsächlich Massenbeförderungsmittel, lassen sich die Kosten anhand seiner Jahreskarte etc. eruieren.
• Benutzt der Dienstnehmer keine öffentlichen Verkehrsmittel (obwohl es solche geben würde), können die Kosten durch Nachfrage bei ÖBB, Post etc. ermittelt werden.
• Verkehrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kein Massenverkehrsmittel (bzw. ist dessen Benutzung unzumutbar), kann ein beitragsfreier "Fixbetrag" von 0,09 Euro pro Straßenkilometer herangezogen werden.