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ASoK 8, August 2006, Seite 310

Höhe des Kostenersatzes bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Dr. Wolfgang Höfle

Höhe des Kostenersatzes bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 49 Abs. 3 Z 20 ASVG)

DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 5/2006.

Für die Ermittlung der Höhe des beitragsfreien Kostenersatzes zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird folgende Vorgangsweise vorgeschlagen:

• Benutzt der Dienstnehmer für den Weg zur Arbeit tatsächlich Massenbeförderungsmittel, lassen sich die Kosten anhand seiner Jahreskarte etc. eruieren.

• Benutzt der Dienstnehmer keine öffentlichen Verkehrsmittel (obwohl es solche geben würde), können die Kosten durch Nachfrage bei ÖBB, Post etc. ermittelt werden.

• Verkehrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kein Massenverkehrsmittel (bzw. ist dessen Benutzung unzumutbar), kann ein beitragsfreier "Fixbetrag" von 0,09 Euro pro Straßenkilometer herangezogen werden.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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