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ASoK 8, August 2006, Seite 303

Die Entlassung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers

Aktuelle Rechtsprechung

Dr. Hans Trattner

Unter gewissen Umständen kann auch bei einem gewerberechtlichen Geschäftsführer eine Entlassung ausgesprochen werden. Der OGH hat sich in einer Entscheidungkürzlich mit diesem Thema befasst.

1. Allgemeines

Zunächst muss der Begriff des gewerberechtlichen Geschäftsführers erläutert werden. Dazu muss man die Gewerbeordnung 1994, BGBl Nr. 194/ 1994 (WV) i. d. F. BGBl. I Nr. 84/2006, heranziehen, die diese Funktion im § 39 regelt. Dieser sagt Folgendes aus:

Der gewerberechtliche Geschäftsführer ist eine natürliche Person, die für die ordentliche Ausübung des Gewerbes durch einen Unternehmer verantwortlich ist.

Die Gewerbeberechtigung selbst lautet auf das Unternehmen, also den Einzelunternehmer, die Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG), die Erwerbsgesellschaft (OEG, KEG) oder die juristische Person (GmbH, AG, Verein).

S. 304Der gewerberechtliche Geschäftsführer benötigt für die Übernahme einer Geschäftsführung keine eigene Gewerbeberechtigung, denn es genügt, dass er den Befähigungsnachweis für das jeweilige Gewerbe erbringt. Gesellschaften müssen zwingend einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen. Ein Einzelunternehmer kann einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen; er muss dies aber tun, wenn er w...

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