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OGH: Krankengeld/Alterteilzeit
• 1. Erkrankungen in der Zeitausgleichsphase sind ohne rechtliche Relevanz. Arbeitnehmer können nämlich in diesem Zeitraum faktisch krank sein, nicht aber arbeitsunfähig im Rechtssinne, weil keine Arbeitspflicht mehr besteht.
• 2. Allfällige Erkrankungen während des Verbrauchs von Zeitausgleich in der so genannten "Freizeitphase" haben daher keinerlei Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis und begründen demnach auch keine Ansprüche auf Krankengeld aus der gesetzlichen Sozialversicherung. - (§ 27 AlVG; § 2 EFZG)
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