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VwGH zum Mittelpunkt der Lebensinteressen bei kurzfristiger Auslandstätigkeit
Gegenstand des vorliegenden Erkenntnisses des VwGH war die Frage, ob eine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen (und damit der Ansässigkeit im Sinne des DBA-Rechts) einer vorübergehend im Ausland tätigen Person dann angenommen werden kann, wenn die Auslandstätigkeit (hier: in den USA) zwar längerfristig geplant, im Endeffekt aber doch nur von kürzerer Dauer (hier konkret: rund 1,5 Jahre) ist ().
Zum Sachverhalt ist anzumerken, dass der Steuerpflichtige im gegenständlichen Zeitraum keine Familie (Partnerin, Kinder) hatte. Zwar hatte er – neben dem neu gegründeten Wohnsitz in den USA – seine Eigentumswohnung in Österreich durchgehend behalten, diese wurde jedoch – zumindest zeitweise – von einer Bekannten genutzt (wenn auch ohne schriftlichen Mietvertrag und offenbar auch unentgeltlich).
Sachverhalt
Im Jahr 2011 wurde das Dienstverhältnis mit seinem österreichischen Arbeitgeber einvernehmlich gelöst, gleichzeitig begründete der Steuerpflichtige ein unbefristetes Dienstverhältnis mit einem in den USA ansässigen Arbeitgeber. Die Zusicherung des österreichischen Arbeitgebers, den Steuerpflichtigen nach seiner allfälligen Rückkehr in gleicher ...