Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 9, September 2007, Seite 352

OGH zum Konkurrenzverbot

Die dem Dienstgeber gegen den Dienstnehmer gem. § 7 Abs. 2 AngG zustehenden Ansprüche werden nur bei Verstößen gegen § 7 Abs. 1 Fall 2 AngG, d. h. bei Abschluss von Handelsgeschäften für eigene oder fremde Rechnung durch den Dienstnehmer im Geschäftszweig des Dienstgebers, nicht aber bei Verstößen gegen § 7 Abs. 1 Fall 1 AngG gewährt. - (§ 7 AngG)

"Die Auslegung des § 7 Abs. 2 AngG durch das Berufungsgericht entspricht der herrschenden Lehre: Sowohl Martinek/M. Schwarz/W. Schwarz (Angestelltengesetz7, § 7, Erl. 8, 9) als auch Löschnigg (Arbeitsrecht10, 264 f.), Trattner (Konkurrenzverbot und Konkurrenzklausel, ASok 2001, 310) und - zuletzt - Pfeil (ZellKomm., § 7 AngG Rz. 18 f.) gehen davon aus, dass der von der Klägerin geltend gemachte Anspruch dem Arbeitgeber nur im Falle eines Verstoßes des Angestellten gegen das Verbot des § 7 Abs. 1, 2. Fall AngG zusteht. Diese Auffassung steht auch mit dem (wenn auch nicht wünschenswert deutlichen) Wortlaut und dem Zweck der gesetzlichen Regelung in Einklang: ... Schon der Umstand, dass die in § 7 Abs. 2 AngG normierte Alternative zum Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers an ‚die ... geschlossenen Geschäfte' anknüpft, spricht für die Richtigkeit der Auffassung, dass damit auf das Verbot, im Geschäftszweig des Arbeitgebers Handels...

Daten werden geladen...