zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 9, September 2007, Seite 350

Neues aus dem Arbeitnehmerschutzrecht

Die BauKG-Novelle im Überblick

Dr. Renate Novak

Das Bundesgesetz über die Koordination bei Bauarbeiten (Bauarbeitenkoordinationsgesetz - BauKG), BGBl. I Nr. 37/1999, wurde mit BGBl. I Nr. 42/2007 vom neuerlich novelliert.

Zur verfassungskonformen Beibehaltung der bisher einfachgesetzlich geltenden BauKG-Rechtslage wurde mit Art. I (Verfassungsbestimmung) BGBl. I Nr. 42/2007 eine Kompetenzdeckungsklausel für den Bund hinsichtlich Gesetzgebung und unmittelbarer Bundesverwaltung in Angelegenheiten der Bauarbeitenkoordination verankert. Die nun in Art. II des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 42/2007 geregelten Angelegenheiten der Bauarbeitenkoordination (BauKG) können weiterhin unmittelbar von Bundesbehörden versehen werden. Der vom VfGH mit aufgehobene § 4 Abs. 1 BauKG (allgemeine Bauherrenpflichten) wurde mit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 42/2007 neu erlassen, das BauKG gilt somit materiell unverändert weiter.

Der BauKG-Novelle vorausgegangen war das Erkenntnis des , im Gesetzesprüfungsverfahren, womit die Regelung allgemeiner Bauherrenpflichten des § 4 Abs. 1 BauKG mangels hinreichender Kompetenz des Bundesgesetzgebers aufgehoben wurde (Kundmachung in BGBl. I Nr. 154/2006 vom ): Nach diesem VfGH-Erkenntnis erlauben die Kompetenztatbestände des B-VG dem Bundesgesetzgeber nicht, Vorschriften zu ...

Daten werden geladen...