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ASoK 9, September 2007, Seite 350

Neues aus dem Arbeitnehmerschutzrecht

Die BauKG-Novelle im Überblick

Dr. Renate Novak

Das Bundesgesetz über die Koordination bei Bauarbeiten (Bauarbeitenkoordinationsgesetz - BauKG), BGBl. I Nr. 37/1999, wurde mit BGBl. I Nr. 42/2007 vom neuerlich novelliert.

Zur verfassungskonformen Beibehaltung der bisher einfachgesetzlich geltenden BauKG-Rechtslage wurde mit Art. I (Verfassungsbestimmung) BGBl. I Nr. 42/2007 eine Kompetenzdeckungsklausel für den Bund hinsichtlich Gesetzgebung und unmittelbarer Bundesverwaltung in Angelegenheiten der Bauarbeitenkoordination verankert. Die nun in Art. II des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 42/2007 geregelten Angelegenheiten der Bauarbeitenkoordination (BauKG) können weiterhin unmittelbar von Bundesbehörden versehen werden. Der vom VfGH mit aufgehobene § 4 Abs. 1 BauKG (allgemeine Bauherrenpflichten) wurde mit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 42/2007 neu erlassen, das BauKG gilt somit materiell unverändert weiter.

Der BauKG-Novelle vorausgegangen war das Erkenntnis des , im Gesetzesprüfungsverfahren, womit die Regelung allgemeiner Bauherrenpflichten des § 4 Abs. 1 BauKG mangels hinreichender Kompetenz des Bundesgesetzgebers aufgehoben wurde (Kundmachung in BGBl. I Nr. 154/2006 vom ): Nach diesem VfGH-Erkenntnis erlauben die Kompetenztatbestände des B-VG dem Bundesgesetzgeber nicht, Vorschriften zu ...

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