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ASoK 9, September 2007, Seite 328

Lehrlingsaufnahme richtig gemacht

Wissenswertes bei der erstmaligen Lehrlingseinstellung

Dr. Manfred Pichelmayer

Bei der Aufnahme von Lehrlingen sind zahlreiche Formalitäten zu beachten. Neben dem Berufsaubildungsgesetz (BAG) sind eine Reihe anderer Gesetze und Verordnungen zu beachten, die von Bedeutung sind. Gerade bei der erstmaligen Aufnahme von Lehrlingen kommt es oft zu Fehlern, die vermieden werden können, wenn man die hier dargestellten Inhalte beachtet.

1. Rechtsgrundlagen

Neben dem BAG sind die Lehrberufsliste, die Ausbildungsordnungen, die Prüfungsordnungen für die Lehrabschlussprüfung sowie die Lehrzeitersatzverordnungen wichtige Vorschriften, die man als Lehrberechtigter kennen muss. Aber auch andere Rechtsmaterien sind wichtig, etwa das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Arbeitsplatzsicherungsgesetz, das Sozialversicherungsrecht, das Schulzeitgesetz, das Schulorganisationsgesetz sowie die einschlägigen Kollektivverträge.

2. Der Lehrberechtigte

Zunächst ist zu klären, wer der Arbeitgeber des Lehrlings ist. Man spricht hier vom Lehrberechtigten. Lehrberechtigter können sein:

• Der Inhaber eines Gewerbes, sonstige im BAG genannte Betriebe und Einrichtungen wie die Post, Sozialversicherungsträger etc.;

• Ausübende der freien Berufe wie Architekten, Ärzte, Apo...

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