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ASoK 2, Februar 2000, Seite 79

VwGH: Prokura / Beschäftigungsverhältnis

Bei der Prokura handelt es sich um eine bloße Vertretungsmacht, aus deren Fortbestand nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses sich nicht ableiten lässt, dass das Beschäftigungsverhältnis i. S. d. § 12 AlVG weiter besteht. ­ (§ 12 AlVG)

( Zl. 97/08/0393)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
Dr. Edith Marhold-Weinmeier ist Mitarbeiterin der Personalabteilung eines österreichischen Kreditinstitutes.
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