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ASoK 2, Februar 2000, Seite 79
VwGH: Prokura / Beschäftigungsverhältnis
• Bei der Prokura handelt es sich um eine bloße Vertretungsmacht, aus deren Fortbestand nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses sich nicht ableiten lässt, dass das Beschäftigungsverhältnis i. S. d. § 12 AlVG weiter besteht. (§ 12 AlVG)
( Zl. 97/08/0393)