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Diäten für Handelsangestellte
• Diäten für Handelsangestellte
Die Tagesgelder sind seit nicht mehr nach der Höhe des Jahreseinkommens gestaffelt. Es wurde eine Höchstgrenze von 360 S pro Tag festgelegt. Die Regelung ist nunmehr – offensichtlich um die Anerkennung zeitlich unbegrenzt steuerfreier Diäten durch das BMF sicherzustellen – zwingend, kann also nicht mehr durch Betriebsvereinbarung oder Dienstvertrag abbedungen werden. Zu erwähnen ist noch die Übergangsregelung (XVI./2./B./g), die besagt, dass am bestehende „günstigere betriebliche oder individuelle Vereinbarungen über die Höhe des Taggeldes" bestehen bleiben. Auch in den Schlussbestimmungen findet sich eine allgemeine „Schutzklausel" (XXI./2.). Eine „Vereinbarung" muss nicht unbedingt schriftlich, sondern kann auch schlüssig erfolgen. Die Auslegung wird in vielen Fällen schwierig sein. Die mögliche Folge sind (alte/neue) Arbeitnehmer, die Diäten in jeweils unterschiedlicher Höhe bekommen.