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Diäten für Angestellte des Gewerbes
• Diäten für Angestellte des Gewerbes
Seit enthält nun auch der Rahmen-Kollektivvertrag für Angestellte des Gewerbes mit § 7 a eine kollektivvertragliche Definition der Dienstreise, wodurch die Diäten zeitlich unbegrenzt steuerfrei ausbezahlt werden können. Darüber freuen sich z. B. Unternehmensberater. Für überlassene Angestellte (nicht Arbeiter!) wurde eine Sonderbestimmung vereinbart (§ 7 a Z 6 des KV).