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ASoK 2, Februar 2000, Seite 77

Diäten für Angestellte des Gewerbes

Dr. Wolfgang Höfle

Diäten für Angestellte des Gewerbes

Seit enthält nun auch der Rahmen-Kollektivvertrag für Angestellte des Gewerbes mit § 7 a eine kollektivvertragliche Definition der Dienstreise, wodurch die Diäten zeitlich unbegrenzt steuerfrei ausbezahlt werden können. Darüber freuen sich z. B. Unternehmensberater. Für überlassene Angestellte (nicht Arbeiter!) wurde eine Sonderbestimmung vereinbart (§ 7 a Z 6 des KV).

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
Dr. Wolfgang Höfle ist Steuerberater in Wien und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Lohnsteuer des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
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