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ASoK 2, Februar 2000, Seite 77
Senkung des Zinssatzes für Zinsenersparnis bei Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen
• Senkung des Zinssatzes für Zinsenersparnis bei Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 15 EStG)
Verordnung des BGBl. II Nr. 487/1999 v. .
Seit Senkung von 5% auf 4,5%. Der Freibetrag (100.000 S) bleibt bestehen.