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ASoK 2, Februar 2000, Seite 77

Senkung des Zinssatzes für Zinsenersparnis bei Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen

Dr. Wolfgang Höfle

Senkung des Zinssatzes für Zinsenersparnis bei Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 15 EStG)

Verordnung des BGBl. II Nr. 487/1999 v. .

Seit Senkung von 5% auf 4,5%. Der Freibetrag (100.000 S) bleibt bestehen.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
Dr. Wolfgang Höfle ist Steuerberater in Wien und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Lohnsteuer des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
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