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ASoK 2, Februar 2000, Seite 71

Die jüngere arbeitsrechtliche Judikatur zu den Sonderzahlungen

Nunmehr ist die Rückverrechnung von Sonderzahlungen auch bei Fehlen einer Rückverrechnungsregel im Kollektivvertrag zulässig

Dr. Thomas Rauch

Rechtsgrundlage des Anspruchs auf Sonderzahlungen ist meistens der jeweils anzuwendende Kollektivvertrag oder eine ausdrückliche oder schlüssige Vereinbarung. Auch aus dem § 16 AngG oder dem § 19 d Abs. 4 AZG kann kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderzahlungen abgeleitet werden, da diese Bestimmungen den Anspruch auf Remunerationen voraussetzen und nicht selbst einen solchen schaffen . Die jüngere Rechtsprechung hat sich mit Fragen zur Rückverrechnung zu entgeltfortzahlungsfreien Dienstzeiten etc. beschäftigt. Im Folgenden soll diese Judikatur näher dargestellt werden.

1. Zum Rechtsanspruch auf Sonderzahlungen

1.1 Rechtsanspruch auf Grund einer ausdrücklichen oder schlüssigen einzel- oder kollektivvertraglichen Regelung

Mangels gesetzlicher Regelung kann (wie schon erwähnt) der Anspruch auf Remunerationen in der Regel nur aus dem Kollektivvertrag oder aus dem Arbeitsvertrag abgeleitet werden. Ist ein Arbeitnehmer in einer Branche tätig, für die kein Kollektivvertrag anwendbar ist, so kann der Anspruch auf Sonderzahlungen allenfalls aus dem Arbeitsvertrag oder aus der wiederholten Leistung ohne Widerrufsvorbehalt abgeleitet werden. Wurde auf die Entrichtung von Sonderzah...

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