Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
II. Novelle zum ASchG – Prävention arbeitsbedingter psychischer Belastungen
Primäres Ziel der Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 geändert werden (RV 1993 24. GP), ist die verstärkte Prävention arbeitsbedingter psychischer Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen. So soll im ASchG die Wichtigkeit der psychischen Gesundheit stärker betont und zudem sollen ausdrücklich auch Arbeitspsychologen als Fachleute genannt werden, die von den Arbeitgebern bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren beizuziehen sind.
Gleichzeitig sollen bei den Regelungen über gefährliche Arbeitsstoffe die notwendigen Anpassungen an das Chemikalienrecht (CLP-Verordnung [EG] Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) getroffen werden.
Ferner sollen eine moderate Anhebung (15 %) des seit 1995 nicht valorisierten Strafrahmens und eine Reihe redaktioneller Bereinigungen und Aktualisierungen vorgenommen werden.
Im ArbIG 1993 soll die Zusammenarbeit von Arbeitsinspektion und Polizei bei Arbeitsunfällen erleichtert werden und eine moderate Anhebung des Strafrahmens erfolgen.
Die Änderungen sollen mit in Kraft treten; die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Mag.aGerda Ercher