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ASoK 12, Dezember 2012, Seite 472

I. Novelle zum BUAG – weitere Verbesserungen bei der Bekämpfung von Sozialbetrug

Der Schwerpunkt der Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden (RV 2012 24. GP), liegt in einer Reihe von Klarstellungen im Bereich der Entsendung und in der Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung. Im Folgenden werden die wesentlichen Inhaltspunkte der Regierungsvorlage dargestellt.

1. Klarstellungen im Bereich der Entsendung

Eine Maßnahme zur Verbesserung der Rechtsstellung nach Österreich entsandter Arbeitnehmer stellt die Übernahme des § 2 des Kollektivvertrags über den Zusatzurlaub bei Schichtarbeit in das BUAG dar. Danach sollen Arbeitnehmer, die in Dreischichtarbeit oder in bestimmten Zweischichtformen tätig sind, für je acht Wochen Schichtarbeit innerhalb der Anwartschaftsperiode Anspruch auf Zusatzurlaub von einem Arbeitstag haben (§ 4b BUAG). Eine Ausdehnung des Geltungsbereichs dieser Bestimmung soll, soweit Unternehmen mit Sitz in Österreich betroffen sind, nicht erfolgen. Neu erfasst werden sollen jedoch Unternehmen ohne Sitz in Österreich, die Arbeitnehmer nach Österreich zur Arbeitsleistung oder im Rahmen einer Arbeitskräfteüberlassung im Rahmen der Bauwirtschaft entsenden. Für diese kommt der Kollektivvertrag nicht zur Anwendung. Diese Lü...

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