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ASoK 12, Dezember 2012, Seite 460

Stillhalteklausel beim Zuzug türkischer Staatsangehöriger

Klarstellungen durch ein BMI-Rundschreiben

Andreas Gerhartl

In der Juni-Ausgabe der ASoK wurde über den Zuzug türkischer Staatsangehöriger mit Erwerbsabsicht berichtet. Das BMI hat die maßgebliche Rechtslage mit Rundschreiben vom , BMI-FW1710/0067-III/4/2012, weiter ergänzt und präzisiert. Der vorliegende Beitrag informiert zum einen über die maßgeblichen Neuerungen, die dieses Rundschreiben mit sich bringt, will zum anderen aber auch aufzeigen, welche Schwierigkeiten und Auslegungsprobleme dadurch in der Praxis (voraussichtlich) aufgeworfen werden.

1. Reichweite der Stillhalteklausel

Das Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und der Türkei umfasst unter anderem den Assoziationsratsbeschluss (ARB) Nr. 1/80. Die sog. Stillhalteklausel gem. Art. 13 des ARB Nr. 1/80 bzw. gem. Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls verbietet die Einführung neuer innerstaatlicher Maßnahmen, die bezwecken oder bewirken, dass die Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit bzw. der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs durch türkische Staatsangehörige strengeren Voraussetzungen unterworfen werden, als sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des ARB Nr. 1/80 im jeweiligen Mitgliedstaat galten. Die Mitgliedstaaten dürfen nach Inkrafttreten des ARB erlass...

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