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SWI 12, Dezember 2019, Seite 616

EuGH: Förmliche Zustellungen von gerichtlichen und behördlichen Schriftstücken durch Posteinrichtungen mehrwertsteuerbefreit

In seinem Urteil vom , Winterhoff ua, C-4/18 und C-5/18, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die Verpflichtung eines Postdienstleisters zur förmlichen Zustellung von Schriftstücken von Gerichten oder Verwaltungsbehörden unter die Mehrwertsteuerbefreiung für öffentliche Posteinrichtungen gemäß Art 132 Abs 1 lit a MwStSyst-RL fällt. Diesem Urteil lagen folgende Ausgangssachverhalte zugrunde:

Herr Winterhoff ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der DIREKTexpress Holding AG (im Folgenden: DIREKTexpress), die mit Beschluss des Amtsgerichts Ulm (Deutschland) vom für zahlungsunfähig erklärt wurde. DIREKTexpress ist Organträgerin, die durch Tochtergesellschaften in ganz Deutschland Postdienstleistungen erbrachte. In den Jahren 2008 und 2009 bestand die Tätigkeit der Gruppe hauptsächlich in der Ausführung von Postzustellungsaufträgen gemäß den Bestimmungen des deutschen öffentlichen Rechts, die als umsatzsteuerfreie Umsätze behandelt wurden. Nach einer Steuerprüfung für den Zeitraum von August 2008 bis Mai 2009 vertrat das Finanzamt Ulm die Ansicht, dass die Umsätze aus Zustellungen umsatzsteuerpflichtig seien. Der daraus resultierende Rechtsstreit gelangte zum Finanzgeric...

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