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Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Bundespflegegeldgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 - SRÄG 2007), BGBl. I Nr. 31/2007, und Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird, BGBl. I Nr. 32/2007
Am wurde im Sozialausschuss des Nationalrates die 67. Novelle zum ASVG samt Parallelnovellen beschlossen. Es wurde die Regierungsvorlage des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2007 (RV 77 BlgNR 23. GP; MR ) durch die Regierungsvorlage des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2007 (RV 93 BlgNR 23. GP; MR ) - mit Ausnahme der Änderungen im B-KUVG - ergänzt und in Form eines "Gesamtändernden Abänderungsantrages" (Teil 1 und Teil 2) beschlossen. Ein Gesetzesbeschluss im Nationalrat erfolgte am . Die Behandlung der beiden Regierungsvorlagen im Bundesrat fand am statt; es wurde kein Einspruch erhoben.
Das SRÄG 2007 wurde schließlich am unter BGBl. I Nr. 31/2007 kundgemacht, die Änderungen im B-KUVG unter BGBl. I Nr. 32/2007.
Folgende Änderungen bzw. Ergänzungen gegenüber der Regierungsvorlage eines SRÄG 2007 bzw. eines SVÄG 2007 - bereits in der Juni-Ausgabe der ASoK 2007, 236 ff., vorgestellt - sind hervorzuheben:
1. Au-pair-Regelung (In-Kraft-Treten am ):
In seinem Erkenntnis vom , 2003/08/0173, stellte der VwGH fest, dass Au-pair-Kräfte der Pflichtversicherung als Dienstnehmer in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung unterliegen und damit Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zu entrichte...