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Änderung des Bundespflegegeldgesetzes und Verlängerung des Pflege-Übergangsgesetzes
1. Allgemeines
Im Rahmen dieser Rubrik wurde schon des Öfteren über die Gesetzgebung im Zusammenhang mit der im Sommer 2006 angelaufenen Pflegedebatte berichtet. Dieser Beitrag, in dem die Regelungen über die Förderungsmaßnahmen für die 24-Stunden-Betreuung zu Hause und die Verlängerung des Pflege-Übergangsgesetzes dargestellt werden, soll den Abschluss der Berichterstattung dazu bilden.
2. In-Kraft-Treten des Hausbetreuungsgesetzes - HBeG (BGBl. I Nr. 33/2007)
Über das HBeG wurde bereits berichtet (ASoK, 2007, 153 ff.). Nach der Beschlussfassung im National- und Bundesrat ist das HBeG mit in Kraft getreten.
3. Änderung des Bundespflegegeldgesetzes - BPGG (BGBl. I Nr. 34/2007)
Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung betreuungsbedürftiger Personen im Sinne des HBeG können nach Maßgabe der dafür zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung Zuwendungen an betreuungsbedürftige Personen oder deren Angehörige gewährt werden.
Voraussetzungen für die Gewährung einer Zuwendung sind
• die Betreuung gemäß § 1 Abs. 1 HBeG,
• die Feststellung des Bedarfes einer Bis-zu-24-Stunden-Betreuung,
• ein Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 nach dem BPGG oder einem Landespflegegeldgesetz,
• eine angemessene Beteiligung anderer Gebietskör...