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Uniärzte: Bezug von Sondergebühren führt zu keinem Dienstverhältnis zum Krankenanstaltenträger
Keine ASVG- und AlVG-Versicherungspflicht für Sondergebühren
Der VwGH hatte sich im November 2006mit der Frage zu befassen, ob an der Medizinischen Universität Graz tätige Bundesbedienstete Ärzte, die nach steirischem KALG Sondergebühren via Krankenanstaltenträger erhalten, durch diesen Bezug ein zusätzliches Dienstverhältnis mit dem Krankenanstaltenträger eingehen. Der VwGH verneinte dies unter Hinweis auf die bestehenden dienstrechtlichen Pflichten der bundesbediensteten Ärztinnen und Ärzte. Die Mitwirkung im Bereich der Krankenversorgung und damit auch an der Behandlung von Sonderklassepatienten ist eine Dienstpflicht, die zwar für den Krankenanstaltenträger, aber im Zuge des Dienstverhältnisses zum Bund erfüllt wird.
1. Sachverhalt und Vorgeschichte
Die beschwerdeführende Partei ist Trägergesellschaft der Stmk. Landeskrankenanstalten. Verfahrens-Mitbeteiligte sind 1.) ein bundesbediensteter Klinikvorstand, der Interesse S. 301an einem zusätzlichen Dienstverhältnis zur KAGES hat, 2.) die Stmk. GKK, 3.) die AUVA, 4.) die PVA und 5.) das AMS Steiermark.
Die mitbeteiligte Stmk. GKK sprach mit Bescheid vom aus, dass der erstmitbeteiligte Arzt auf Grund seiner Tätigkeit als Vorstand und Leiter einer Universitätsklinik seit in einem die Voll- und Arbe...