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ASoK 8, August 2007, Seite 296

Mutterschaft: Beendigung des Dienstverhältnisses durch Zeitablauf?

Schwangere Arbeitnehmerin hat Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

Mag. Andreas Gerhartl

Befristete Dienstverhältnisse enden durch Zeitablauf automatisch mit Erreichen des Zeitpunktes, der als Enddatum vereinbart war, sofern sie nicht verlängert werden.Im Folgenden soll untersucht werden, ob bei schwangeren Arbeitnehmerinnen eine andere Rechtsfolge geboten ist.

1. Diskriminierungsverbot bei Beendigung von Dienstverhältnissen

Gem. § 3 Z 7 GlBG dürfen Arbeitnehmer bei der Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund des Geschlechtes nicht diskriminiert werden. Da nur weibliche Arbeitnehmer schwanger werden und folglich ausschließlich weibliche Arbeitnehmer betroffen sein können, wenn befristete Dienstverhältnisse von schwangeren Arbeitnehmern nicht verlängert werden, könnte darin eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes erblickt werden.S. 297Unter einer (unmittelbaren) Diskriminierung wird gem. der Legaldefinition des § 5 Abs. 1 GlBG verstanden, dass eine Person aufgrund ihres Geschlechtes in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person.

Daraus ergibt sich, dass Arbeitnehmer (mit befristeten Dienstverträgen) aufgrund der Schwangerschaft nicht schlechter gestellt werden dürfen.

§ 9 Abs. 2 Satz 1 AngG bekräftigt dieses Verbot durch die Klarstellung, dass weibliche Angestellte ...

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