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ASoK 9, September 2008, Seite 335

Europarechtlicher Durchbruch bei der Leiharbeitsrichtlinie steht bevor!

Zum geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern

Mag. Werner Fischl und Mag. Dr. Elke Standeker

Am einigten sich die Arbeits- und Beschäftigungsminister der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf einen Kompromissvorschlag für eine neue Leiharbeitsrichtlinie.Damit erreichte ein bis in die Mitte der achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts zurückreichender Diskussionsprozess seinen vorläufigen Endpunkt. Kernpunkt dieses Kompromissvorschlages ist ein umfassendes Gebot der Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern. Darüber hinaus soll der Zugang von Leiharbeitnehmern zu Beschäftigung, Gemeinschaftseinrichtungen und beruflicher Bildung gefördert werden. In diesem Beitrag sollen die wesentlichen Kerninhalte des Kompromissvorschlages dargestellt, mit den Inhalten der Richtlinienvorschläge der Kommission aus dem Jahr 2002 verglichen und einer ersten Würdigung im Hinblick auf die nationale Rechtslage in Österreich unterzogen werden.

1. Was bisher geschah

Die vorliegende Ministerratseinigung ist vor dem Hintergrund der bis in die frühen achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts zurückgehenden Bestrebungen zur Regelung von atypischen Beschäftigungsverhältnissen zu sehen. Im Jahr 1991 wurde die Richtlinie 91/383/EWG des Rates vom zur Ergänzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicher...

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