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Schwarzarbeitsgesetz
Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat Mitte September vor Vertretern der Sozialpartner und der fachlich beteiligten Ministerien einen Entwurf eines Bundesgesetzes zur Bekämpfung illegaler Erwerbstätigkeit, kurz Schwarzarbeitsgesetz genannt, vorgestellt.
„Schwarzarbeit" ist für den Entwurf selbständige Erwerbstätigkeit ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung oder ohne die erforderliche Sozialversicherung im Falle der sogenannten „neuen Selbständigkeit" nach dem GSVG und die Beschäftigung von unselbständig Erwerbstätigen ohne Anmeldung zur Sozialversicherung oder - soweit es sich um ausländische Beschäftigte handelt - entgegen den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Demgegenüber grenzt der Entwurf die Nachbarschaftshilfe ab, die aber nur vorliegt, wenn die die Arbeitsleistung erbringende Person in einem nahen Verwandtschafts- oder sonstigen persönlichen Naheverhältnis zum Auftraggeber steht und die Arbeitsleistung weder im Rahmen von dessen normalem Geschäftsbetrieb noch zu Erwerbszwecken der arbeitenden Person erbracht wird. Die ursprüngliche Kritik von Seiten der Wirtschaft an dem Gesetzesvorhaben, dem das Gewerbe unzulässig konkurrenzierenden systematischen Pfusch werde nicht ...