zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 1, Jänner 2009, Seite 27

Dienstnehmereigenschaft bei Lehrtätigkeit

Kriterien für die persönliche Abhängigkeit

Mag. Andreas Gerhartl

Die sozialversicherungsrechtliche Stellung von Lehrenden (Vortragenden, Unterrichtenden, Prüfern, Trainern etc.) ist in der Praxis des Öfteren unklar. Diese Unsicherheit resultiert daraus, dass die Frage, in welcher Rechtsform (Arbeitsvertrag, freier Dienstvertrag, Werkvertrag) die betreffende Leistung erbracht wird, häufig strittig ist. Der folgende Beitrag versucht, Lösungsvorschläge für diese Problemstellung zu unterbreiten.

1. Einleitung und Problemstellung

Kaum eine Problemstellung ist so von Einzelfallkasuistik geprägt wie die Abgrenzung zwischen Werkverträgen, Arbeitsverträgen und freien Dienstverträgen. Der vorliegende Beitrag behandelt einen Teilaspekt dieses Themenkomplexes und geht der Fragestellung nach, unter welchen Voraussetzungen Lehrende als Dienstnehmer anzusehen sind und (daher) der Sozialversicherungspflicht nach dem ASVG unterliegen (und daher vom Vertragspartner zur Pflichtversicherung anzumelden sind).

Da somit die sozialversicherungsrechtliche Thematik im Fokus der Betrachtung steht, werden arbeitsrechtliche Fragen - wie die Kriterien für und die Rechtsfolgen von Arbeitnehmerähnlichkeit oder die (analoge oder gesetzlich verfügte) Anwendbarkeit bestimmter arbeitsrec...

Daten werden geladen...