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Dienstnehmereigenschaft bei Lehrtätigkeit
Kriterien für die persönliche Abhängigkeit
Die sozialversicherungsrechtliche Stellung von Lehrenden (Vortragenden, Unterrichtenden, Prüfern, Trainern etc.) ist in der Praxis des Öfteren unklar. Diese Unsicherheit resultiert daraus, dass die Frage, in welcher Rechtsform (Arbeitsvertrag, freier Dienstvertrag, Werkvertrag) die betreffende Leistung erbracht wird, häufig strittig ist. Der folgende Beitrag versucht, Lösungsvorschläge für diese Problemstellung zu unterbreiten.
1. Einleitung und Problemstellung
Kaum eine Problemstellung ist so von Einzelfallkasuistik geprägt wie die Abgrenzung zwischen Werkverträgen, Arbeitsverträgen und freien Dienstverträgen. Der vorliegende Beitrag behandelt einen Teilaspekt dieses Themenkomplexes und geht der Fragestellung nach, unter welchen Voraussetzungen Lehrende als Dienstnehmer anzusehen sind und (daher) der Sozialversicherungspflicht nach dem ASVG unterliegen (und daher vom Vertragspartner zur Pflichtversicherung anzumelden sind).
Da somit die sozialversicherungsrechtliche Thematik im Fokus der Betrachtung steht, werden arbeitsrechtliche Fragen - wie die Kriterien für und die Rechtsfolgen von Arbeitnehmerähnlichkeit oder die (analoge oder gesetzlich verfügte) Anwendbarkeit bestimmter arbeitsrec...