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Die gemeinschaftswidrige Besteuerung von Grenzgängern und von Beziehern ausländischer Pensionen
• Die gemeinschaftswidrige Besteuerung von Grenzgängern und von Beziehern ausländischer Pensionen
SWI 1/2007, 36 ff.: Artikel von Martin Feurstein.
Das Erfordernis der Auszahlung von "Sonderzahlungen" neben dem Grundlohn stellt nach Ansicht des Autors eine verdeckte Diskriminierung von Grenzgängern und Beziehern ausländischer Pensionen dar.
Das Erfordernis der Hinterlegung von Wertpapieren bei einem inländischen Kreditinstitut im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG stellt seines Erachtens ebenfalls eine verdeckte Diskriminierung dar, da dieses Erfordernis in den überwiegenden Fällen nur Grenzgänger belastet.
Die Versagung der Steuerbefreiung für mit dem inländischen Wochengeld i. S. d. § 3 Abs. 1 Z 4a EStG vergleichbare ausländische Leistungen stellt einen klassischen Fall einer unmittelbaren Diskriminierung dar, da die Absicht des nationalen Gesetzgebers, nur das inländische Wochengeld zu begünstigen, seit dem von den EU-Grundrechten als verdrängt anzusehen ist.