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Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2007
• Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2007
BGBl. II Nr. 508/2006 vom .
Wenn ein Arbeitgeber nicht die vorgesehene Anzahl von behinderten Arbeitnehmern beschäftigt, muss er die sog. Ausgleichstaxe (§ 9 Abs. 2 BEinstG) bezahlen. Die Höhe der Ausgleichstaxe beträgt 2007 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, monatlich 209 Euro.