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ASoK 2, Februar 2007, Seite 63

Berechnung der Pensionshöhe

Zusammenspiel von ASVG und APG

Mag. Andreas Gerhartl

Die Bestimmungen über die Berechnungen der Pension wurden durch die Pensionsharmonisierung weiter verkompliziert. Der folgende Beitrag gibt einen "checklistartigen" Überblick über die wichtigsten dabei zu beachtenden Grundsätze, wobei nur auf das ASVG und APG Bezug genommen wird (BSVG, GSVG und PG werden ausgeklammert).

1. Einleitung

Es existieren drei verschiedene Pensionsberechnungssysteme:

• Das Bemessungsgrundlagensystem (für alle Versicherten, die vor dem geboren wurden, und für alle ab dem Geborenen, die vom bis zur Pension weniger als 36 Versicherungsmonate erwerben).

• Das Pensionskontosystem (für alle Versicherten, die ab geboren wurden und vor dem weniger als 36 Versicherungsmonate erworben haben).

• Die Parallelrechung (für alle Versicherten, die geboren wurden und sowohl vor als auch ab dem mindestens 36 Versicherungsmonate erworben haben).

2. Bemessungsgrundlagensystem

2.1. Pension und Vergleichspension

Im Bemessungsgrundlagensystem müssen zwei Pensionen berechnet werden:

• die Pension gemäß den Bestimmungen der Pensionssicherungsreform und

• eine Vergleichspension gemäß der Rechtslage zum .

Abhängig vom Jahr, in dem die Anspruchsvoraussetzungen für die Pension erfüllt werden, beträgt di...

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