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Firmenjubiläen und Sozialversicherung
Praxisleitfaden zur begünstigten Auszahlung von Jubiläumsgeldern
Jubiläumsgelder sind einmalige Zahlungen des Dienstgebers an die Dienstnehmer eines Unternehmens aus Anlass eines Firmenjubiläums oder eines Dienstnehmerjubiläums. Die Gewährung dieser Remuneration kann sozialversicherungs- und auch steuerrechtlich unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen begünstigt sein. Dieser Beitrag gibt eine Anleitung zur beitragsfreien Auszahlung von Jubiläumsgeldern bei Bestehen eines Firmenjubiläums und beleuchtet die Problematik bei der Ermittlung eines Firmenjubiläums.
1. Jubiläumsgeld als begünstigtes Entgelt
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem Jubiläumsgeld und dem Jubiläumsgeschenk. Haben Dienstnehmer aufgrund eines Kollektivvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder eines Dienstvertrages einen Anspruch auf diese Remuneration, so spricht man von Jubiläumsgeld. Gewährt der Dienstgeber diese Remunerationen freiwillig, dann handelt es sich um Jubiläumsgeschenke. Gemäß § 49 Abs. 3 Z 10 ASVG sind Jubiläumsgeschenke des Dienstgebers, welche aus Anlass eines Dienstnehmerjubiläums oder eines Firmenjubiläums gewährt werden, von der Sozialversicherungspflicht befreit. Dabei geht der VwGH streng nach dem Wortlaut der vorgenannten Bestimmung aus. Seiner Auffassung nach sind ...