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ASoK 2, Februar 2007, Seite 056

Arbeitsrechtliche Auswirkungen des VersRÄG 2006

Ein Denkanstoß

Mag. Horst Hohl

Mit ist das VersRÄG 2006in Kraft getreten. Dieses sieht vor, dass in der kapitalbildenden Lebensversicherung bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss die Provision vom Vermittler anteilig zurückgefordert werden muss. Bislang relativ wenig beleuchtet wurden daraus resultierende arbeitsrechtliche Probleme, wie die Auswirkungen auf den geltenden Kollektivvertrag für die Angestellten des Außendienstes der Versicherungsunternehmen(in der Folge: KV). Diese sollen in der folgenden Abhandlung kurz dargestellt werden.

1. Zur Ausgangslage

Mit dem In-Kraft-Treten des VersRÄG 2006 ist es zu grundlegenden Verbesserungen für Versicherungsnehmer in der Lebensversicherung gekommen. Über Betreiben der Konsumentenschützer wurden neue Rückkaufswert- und Provisionsregelungen in das VersVG aufgenommen. So soll sichergestellt werden, dass die Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Auflösung ihres Lebensversicherungsvertrags besser gestellt werden als bisher.

Erhielt der Versicherungsnehmer vor dem In-Kraft-Treten der Novelle bei vorzeitiger Auflösung seiner Lebensversicherung in den ersten Jahren nach Abschluss aufgrund der Verrechnung der von ihm gezahlten Prämie mit...

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