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Kündigungstermine bei Angestellten
• Kündigungstermine bei Angestellten (§ 20 AngG)
OGH 8 Ob A 174/00x vom , ecolex 11/99, 788 f.: Artikel von Johannes Winkler.
Der OGH hat sich der Argumentation des o. a. Autors angeschlossen (vgl. schon ASoK 2000, 33): Gelten durch die Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag für beide Parteien gleich lange Kündigungsfristen, so dürfen dem Arbeitgeber nicht auch noch häufigere Kündigungstermine zur Verfügung stehen. Während der Arbeitnehmer zwölf Kündigungstermine hatte (jeder Monatsletzte), hatte der Arbeitgeber im Anlassfall die Kündigung zu jedem 15. und Monatsletzten (also 24 Kündigungstermine) vereinbart.
Der OGH hat zum Ausdruck gebracht, dass aus dem Gesetz der Grundsatz abzuleiten sei, „dass insgesamt die Kündigungsfreiheit des Arbeitnehmers nicht stärker eingeschränkt werden darf als die Kündigungsmöglichkeiten des Arbeitgebers".
Anm.:Es ist weiterhin zulässig ist, für den Arbeitgeber 24 Kündigungstermine zu vereinbaren (vgl. § 20 Abs. 3 AngG). Sollte der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer darüber hinaus auch noch eine Verlängerung von dessen Kündigungsfrist vereinbart haben, muss er im Falle eines Rechtsstreites in Kauf nehmen, dass auf Grund der Teilnichtigkeit der Vereinbarung so viel an Kündigungsents...