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Altersteilzeitgeld
• Altersteilzeitgeld (§ 27 AlVG, § 41 FLAG)
SWK-Heft Nr. 33/2000, Seite S 776–777: Erlass des BMSG v. , GZ 51/0802/106-V/1/00.
In der letzten Ausgabe der ASoK (2001, 30 f.) wurde in einem Berechnungsbeispiel dargestellt, dass im Falle von Altersteilzeitgeld der vom AMS geförderte Gehaltsausgleich dem Dienstgeberbeitrag unterliegt. Allerdings wird das Ministerium in Kürze präzisieren, dass der vom Dienstgeber zu übernehmende Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung, nicht der Beitragsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag unterliegt. Im o. a. Beispiel reduziert sich daher die Bemessungsgrundlage um 1.765 S.