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ASoK 2, Februar 2001, Seite 61

Ich möchte in Pension gehen

Was man vor einem derart entscheidenden Schritt überlegen sollte

Mag. Wolfgang Müller

Wenn man sich entschlossen hat, in Pension zu gehen, sollte man eine Reihe von Überlegungen anstellen, damit nicht unangenehme Überraschungen eintreten.

Überlegungen im Vorfeld

Als selbständig Erwerbstätiger sollte man sich die Frage stellen, wie es mit dem Unternehmen weitergehen soll. Dabei ist grundsätzlich zu klären, ob das Unternehmen im Familienbesitz bleiben oder fremden Übernehmern angeboten werden soll.

Für die erste Variante gibt es eine Reihe von Möglichkeiten:

• Übertragung an die Ehegattin bzw. an einen Nachkommen. Voraussetzung hiefür ist allerdings, dass der Ehegatte bzw. der Nachkomme die gewerberechtlichen Erfordernisse erfüllt. Die Übertragung kann entweder darin bestehen, dass man die Gewerbeberechtigung zurücklegt und der Nachfolger eine neue Gewerbeberechtigung beantragt, oder dass man die Gewerbeberechtigung an Familienangehörige verpachtet.

• Gründung einer Gesellschaft. Am besten eignet sich hiezu eine Gesellschaft m.b.H. Die Gesellschaftsform hat den Vorteil, dass man selbst während des Pensionsbezuges am Betrieb beteiligt werden kann. Siehe dazu weiter unten.

Bei der Übertragung an Fremde kommt wohl meist nur die Veräußerung in Betracht. Diese kann im Rahmen ein...

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