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ASoK 2, Februar 2001, Seite 48

Die „Saisonverlängerung" im Hotel- und Gastgewerbe

Ausgleich von Überstunden und Konsumieren von Urlaubsansprüchen

Mag. Bettina Schifko

Mit sind neue Regelungen in Kraft getreten, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Hotel- und Gastgewerbe von Bedeutung sind. Das Schlagwort „Saisonverlängerung" wurde dabei geprägt. Hier soll versucht werden, die Bedeutung und Anwendbarkeit dieser Regelungen zu erklären. Im Rahmen der Budgetsanierung hat die Bundesregierung einen Weg gesucht, die Defizite der Tourismusbranche im Bereich der Arbeitslosenversicherung zu reduzieren. Wie schon seit Jahren diskutiert, soll die Saison in Saisonbetrieben verlängert und sollen damit die Zeiten der Arbeitslosigkeit des Saisonpersonals verringert werden. Die anfangs diskutierte 4-Wochen-Sperre des Arbeitslosengeldes bei einvernehmlicher Beendigung oder Ablauf einer Befristung wurde von den Sozialpartnern heftig kritisiert, sodass es zu einer Kompromisslösung gekommen ist, die durch eine Gesetzesänderung und einen Zusatzkollektivvertrag umgesetzt wurde.

Im Wesentlichen sind nun zwei Punkte für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Hotel- und Gastgewerbe zu beachten. Eine Saisonverlängerung durch Ausgleich von Überstunden und durch das Konsumieren von Urlaubsansprüchen ist zwingend vorgeschrieben.

1. Saisonverlängerung durch Urlaubsverbrauch

1.1. Di...

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