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ASoK 7, Juli 2008, Seite 262

Der Widerspruch gegen die Aufrechnungserklärung nach § 7 DHG

Ausgewählte Rechtsfragen

Mag. Sebastian Zankel

Das Erfordernis, während des aufrechten Dienstverhältnisses eine Kompensation von Schadenersatzansprüchen des Arbeitgebers mit Entgeltansprüchen des Arbeitnehmers nurnach Abgabe einer Aufrechnungserklärung durchführen zu dürfen, wirft eine Reihe von Rechtsunsicherheiten auf, die insb. dann eintreten, wenn es an einer deutlichen Widerspruchserklärung des Arbeitnehmers gegen die Aufrechnungserklärung des Arbeitgebers mangelt. Im Folgenden sollen einige diesbezügliche Problemstellungen erörtert werden.

1. Aufrechnungserklärung

Durch die Einräumung der Möglichkeit zu kompensieren wird dem Verrechnungszweck der Aufrechnung entsprochen, womit ein Hin- und Herschieben von Leistung und Gegenleistung verhindert werden soll.

Im Bereich des DHG wird durch dessen § 7 - abweichend von den generellen Kompensationsregelungen des Zivilrechts - eine Sondernorm über die zulässige Aufrechnung von Entgeltansprüchen des Arbeitnehmers mit Schadenersatzansprüchen des Arbeitgebers während des aufrechten Dienstverhältnisses geschaffen. Es darf der Arbeitgeber nach dieser Bestimmung nur dann kompensieren, wenn dieser zunächst eine Aufrechnungserklärung abgegeben hat und der Arbeitnehmer dieser nicht binnen 14 Tag...

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