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ASoK 7, Juli 2008, Seite 261

Kollektivvertrag für Bundesliga-Spieler gilt ab kommender Saison

Die österreichische Fußball-Bundesliga hat am in einer außerordentlichen Hauptversammlung in Wien die Einführung eines Kollektivvertrages beschlossen. Der gemeinsam mit der Vereinigung der Fußballer ausgearbeitete Vertrag für die Bundesliga-Spieler wurde dem BMSK vorgelegt und ungefähr zwei Wochen danach offiziell gültig. Er gilt ab der am beginnenden Saison 2008/2009. Im Kollektivvertrag wird das Arbeitsverhältnis zwischen Clubs und Spielern detailliert geregelt. Konkret erfasst sind Bereiche wie die Rechte und Pflichten von Dienstnehmern und -gebern, Urlaub und Arbeitszeiten, Disziplinarordnung und Strafenkatalog sowie die Regelung der Sonder- bzw. Entgeltfortzahlung.

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