Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kollektivvertrag für Bundesliga-Spieler gilt ab kommender Saison
Die österreichische Fußball-Bundesliga hat am in einer außerordentlichen Hauptversammlung in Wien die Einführung eines Kollektivvertrages beschlossen. Der gemeinsam mit der Vereinigung der Fußballer ausgearbeitete Vertrag für die Bundesliga-Spieler wurde dem BMSK vorgelegt und ungefähr zwei Wochen danach offiziell gültig. Er gilt ab der am beginnenden Saison 2008/2009. Im Kollektivvertrag wird das Arbeitsverhältnis zwischen Clubs und Spielern detailliert geregelt. Konkret erfasst sind Bereiche wie die Rechte und Pflichten von Dienstnehmern und -gebern, Urlaub und Arbeitszeiten, Disziplinarordnung und Strafenkatalog sowie die Regelung der Sonder- bzw. Entgeltfortzahlung.