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ASoK 7, Juli 2008, Seite 249

Neue OGH-Entscheidung zu Kettendienstverträgen

Unzulässige Kettendienstverträge von Billeteuren

DDr. Hans Trattner

Mit Kettendienstverträgen hat sich die Judikatur immer wieder auseinandergesetzt. Kürzlich befasste sich der OGH in seiner Entscheidung vom , 9 ObA 136/07a, wieder einmal mit der Thematik "Kettendienstverträge". In der gegenständlichen Entscheidung geht es um Kettendienstverträge im Bereich eines Theaterbetriebes, im Speziellen um (befristete) Dienstverträge von Billeteuren.

1. Bisherige Judikatur

Werden befristete Dienstverhältnisse wiederholt aneinandergereiht, um das Entstehen von Rechten des Dienstnehmers zu vermeiden, die sich aus der Dauer eines unbefristeten Dienstverhältnisses ergeben würden (Kündigungsfrist, Abfertigung etc.), so geht die Rechtsprechung von einem sittenwidrigen Kettenvertrag aus. Das heißt, die Befristungen sind rechtsunwirksam, es ist von einem einheitlichen unbefristeten Dienstverhältnis auszugehen.

Nach ständiger Rechtsprechung sind sog. "Kettendienstverträge" nur dann rechtswirksam, wenn die Aneinanderreihung der einzelnen auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Dienstverträge durch besondere wirtschaftliche oder soziale Gründe, die der Dienstgeber zu beweisen hat, gerechtfertigt wird. Der Grund für die Unzulässigkeit von Kettendienstverträgen, die auf diese W...

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