Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bundesbehindertenbeirat erhält erweiterte Kompetenzen
Österreich hat sich mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen zu einer Ausweitung der Befugnisse des Bundesbehindertenbeirates sowie zur Einsetzung eines Monitoringausschusses verpflichtet. Die innerstaatliche Umsetzung soll mit einer Novelle zum Bundesbehindertengesetz (RV 587 BlgNR 23. GP) erfolgen. Dem Ausschuss werden vier Vertreter der organisierten Menschen mit Behinderung, je einer einer anerkannten im Bereich der Menschenrechte und der Entwicklungszusammenarbeit tätigen NGO und ein Experte aus dem Bereich der wissenschaftlichen Lehre angehören.