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SWI 9, September 2022, Seite 491

VwGH: Möglichkeit der Mitbenützung eines Schreibtisches beim Kunden begründet in ständiger Rechtsprechung keine Betriebsstätte

Der Begriff der „festen Einrichtung“ iSd Art 14 OECD-MA ist mit dem Begriff der „Betriebsstätte“ iSd Art 5 OECD-MA inhaltsgleich und im selben Sinne auszulegen ist (vgl , mwN).

Zu den Voraussetzungen des Vorliegens einer festen Geschäftseinrichtung gemäß Art 5 Abs 1 OECD-MA gehört ua die Verfügungsmacht des Steuerpflichtigen über die für die unternehmerische Tätigkeit genutzten Räumlichkeiten.

Die Möglichkeit der Mitbenutzung eines Schreibtisches in Büroräumlichkeiten eines anderen Steuerpflichtigen ist nicht ausreichend, um die Verfügungsmacht über eine feste Geschäftseinrichtung zu bejahen.

Sachverhalt: Eine in Ungarn ansässige Übersetzerin und Dolmetscherin war in den Streitjahren 2013 bis 2016 für einen österreichischen Kunden tätig und erklärte, am Standort ihres österreichischen Auftraggebers kostenfrei die Büroinfrastruktur zu nutzen. Sie reichte demensprechend ESt-Erklärungen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb unter Ausübung der Option gemäß § 1 Abs 4 EStG ein. Das Finanzamt stellte im Zuge einer Nachschau fest, dass an der angegebenen österreichischen Adresse keine Betriebsstätte bestehe, sondern es sich lediglich um eine „Briefkastenfirma“ handle, wogegen die ...

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