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Europarechtliche Trendwende beim "inaktiven Bereitschaftsdienst" zeichnet sich ab!
Zum neuerlich geänderten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Änderung der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung
Am einigten sich die Arbeits- und Beschäftigungsminister der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf einen Kompromisstext zur Änderung der Arbeitszeit-Richtlinie. Damit wurde im mehrjährigen Diskussionsprozess um die Richtlinienvorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zweifellos eine Zäsur gesetzt. Als Kernpunkte der Ministerratseinigung lässt sich neben einer strengeren Regelung des individuellen Opt-outs hinsichtlich des Abweichens von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden und einer Möglichkeit zur Ausdehnung des Durchrechnungszeitraumes für die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf nationaler Ebene vor allem eine Neuregelung hinsichtlich des sog. "inaktiven" Bereitschaftsdienstes, der nun nicht länger als Arbeitszeit zu qualifizieren sein soll, hervorheben.
1. Was bisher geschah
Die Richtlinie 93/104/EG des Rates vom über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung wurde am von der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom abgelöst. Seither ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der zwischenzeitig ergangenen einschlägigen Judikatur des EuGH auf europäischer Ebene ein Diskussionsprozess im Gange, welcher zunächst im Vors...