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Neue Bestimmungen im Berufsausbildungsgesetz
Ausbildungsgarantie und Ausbildungsübertritt
Bereits im Herbst des vergangenen Jahres haben die Sozialpartner Vorschläge zur Deckung des Fachkräftebedarfs und zur Jugendbeschäftigung ausgearbeitet (Maßnahmenpaket "Arbeitsmarkt - Zukunft 2010"). Auf Grundlage dieser Vorschläge haben die Bundesregierung und die Sozialpartner im Jänner 2008 die politische Absichtsvereinbarung getroffen, die wesentlichen Eckpunkte des Maßnahmenpakets im Rahmen einer Novelle zum Berufsausbildungsgesetz (BAG) und zum Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) umzusetzen. Diese Novelleliegt nun vor und wird planmäßig am in Kraft treten. Die wesentlichen Neuerungen der Novelle sind zum einen die Schaffung einer umfassenden Ausbildungsgarantie für Jugendliche, als Teil davon die Ermöglichung des Ausbildungsübertritts, und zum anderen die Neugestaltung der Lehrstellenförderung nach Qualitäts- und Bedarfskriterien.
1. Ausbildungsgarantie
Die neuen Bestimmungen des § 38d AMSG und des § 30 BAG beinhalten eine Ausbildungsgarantie für jene Jugendlichen, deren Ausbildung nicht durch Vermittlung auf reguläre Lehrstellen ermöglicht werden kann.
Das AMS hat entsprechend den dazu ergehenden Richtlinien des AMS-Verwaltungsrats geeignete Ausbildungseinrichtungen mit der überbetrieblichen Lehrausbildung zu beauftragen. Damit ist einerseits sicherge...