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ASoK 10, Oktober 2006, Seite 399

OGH: Unzuständigkeit der Arbeits- und Sozialgericht

Dienstrechtliche Ansprüche der Belegschaftsvertreter der österreichischen Post AG, sofern es sich dabei um Beamte handelt, sind keine bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Die Überprüfung der Rechtsmäßigkeit der dienstlichen Abwesenheit eines Beamten sowie die im Zuge dieser Überprüfung vorgenommene Einleitung eines Disziplinarverfahrens erfolgen in Ausübung der Diensthoheit des Bundes, diese ist ausschließlich im Verwaltungsweg zu überprüfen. - (§§ 50, 51 ASGG)

"Die Arbeitnehmer der Beklagten - neben den Beamten sind Vertragsbedienstete, Angestellte und vorübergehend Beschäftigte zu unterscheiden (vgl. 8 ObA 118/01p u. a.) - unterliegen unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Regelungen. Die grundlegenden Bestimmungen dazu finden sich im Bundesgesetz über die Einrichtung und Aufgaben der Post- und Telekom Austria AG (Poststrukturgesetz - PTSG), BGBl. Nr. 201/1996. Dieses Gesetz sieht in § 17 vor, dass die aktiven Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung in den Dienststand der Post- und Telekom Austria AG (nunmehr der Beklagten) übernommen werden, jedoch die dienstrechtlichen Bestimmungen im Wesentlichen unberührt bleiben. Dies bedeutet, dass öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse weit...

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