Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Ausländerbeschäftigungsverordnung (AuslBVO), BGBl. Nr. 609/1990, geändert wird - Legalisierung ausländischer Pflegekräfte im Ausländerbeschäftigungsrecht
1. Allgemeines
Anfang September dieses Jahres wurde seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit ein Entwurf zu einer Verordnung, mit der die Ausländerbeschäftigungsverordnung (AuslBVO) geändert wird, zur Begutachtung ausgesandt (Ende der Begutachtungsfrist: ).
Inhalt der Verordnung ist die Legalisierung der Pflege und Betreuung von Personen in Privathaushalten durch Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedstaaten, soweit sie den Übergangsbestimmungen zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen, im Bereich des Ausländerbeschäftigungsrechts. Rechtstechnisch soll die Legalisierung der ausländischen Pflegekräfte durch eine Ausnahme dieser Tätigkeiten vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) sichergestellt werden.
2. Inhalt des Verordnungsentwurfes
In der Praxis wurden und werden für die Pflege und Betreuung kranker, behinderter und alter Personen in Privathaushalten zunehmend Pflegekräfte aus den neuen EU-Mitgliedstaaten ohne die dafür erforderlichen Beschäftigungsbewilligungen eingesetzt.
Für die Beschäftigung von neuen EU-Bürgern zur Pflege und Betreuung von Personen in Privathaushalten ist auf Grund des Übergangsarrangements zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit derzeit eine Beschäftigungsbewilligung erforderlich, die nur unter der Voraussetzung ...