Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zufluss von Geschäftsführerbezügen bei sanierungsbedürftiger GmbH
• Zufluss von Geschäftsführerbezügen bei sanierungsbedürftiger GmbH (§ 19 Abs. 1 EStG)
.
Ein Betrag gilt einkommensteuerlich dann als zugeflossen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Ist der Abgabepflichtige gleichzeitig Mehrheitsgesellschafter jener GmbH, die sein Schuldner ist, ist der Zufluss grundsätzlich anzunehmen, sobald die Forderung fällig ist, vorausgesetzt, dass die GmbH nicht zahlungsunfähig ist. Die Verbuchung der Geschäftsführerbezüge als Aufwand durch die GmbH ist noch kein ausreichender Beleg dafür, dass beim Geschäftsführer unbedenklich von einem entsprechenden Zufluss der Gelder ausgegangen werden kann.
Anmerkung: Vgl. auch LStR 2002, Rz. 635.