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Kündigung einer Arbeiterin im Krankenstand - neuer Krankenentgeltanspruch bei neuem Arbeitsjah
• Kündigung einer Arbeiterin im Krankenstand - neuer Krankenentgeltanspruch bei neuem Arbeitsjahr (§ 5 EFZG)
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Nach der Judikatur entsteht bei einem ununterbrochen fortdauernden Krankenstand mit Beginn des nächsten Arbeitsjahres auch dann ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch, wenn der Arbeitnehmer zuerst wegen Ausschöpfung des Entgeltfortzahlungsanspruches kein Entgelt mehr erhalten hat.
Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn ein Arbeiter während des Krankenstandes gekündigt wird, ein neues Arbeitsjahr zwar erst nach Ablauf der Kündigungsfrist, aber noch während des fortdauernden Krankenstandes beginnt. Der Arbeitgeber soll sich durch die Kündigung nicht von seiner Entgeltfortzahlungspflicht gemäß § 5 EFZG befreien können.