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Entlastung von Dienstnehmern mit geringem Einkommen
Der Nationalrat hat in seiner Sitzung am eine Novelle zum AMPFG beschlossen. Die Grenzbeträge für den Wegfall oder die Reduktion der Arbeitslosenversicherungsbeiträge des Dienstnehmers bei geringem Einkommen sollen ab Juli 2018 wie folgt erhöht werden (Gesetzwerdung bleibt abzuwarten):
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Monatliche Beitragsgrundlage | Versicherungsanteil | Verrechnungsgruppe |
bis 1.648 € (derzeit: bis 1.381 €) | 0 % | N25a |
über 1.648 € bis 1.798 € (derzeit: über 1.381 € bis 1.506 €) | 1 % | N25b |
über 1.798 € bis 1.948 € (derzeit: über 1.506 € bis 1.696 €) | 2 % | N25c |
über 1.948 € (derzeit: über 1.696 €) | 3 % |