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ASoK 10, Oktober 2006, Seite 393

Änderungsmeldung bei Abberufung des Geschäftsführers

Dr. Wolfgang Höfle

Änderungsmeldung bei Abberufung des Geschäftsführers

DG-Info OÖ GKK 7/2006.

Unterliegt ein handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH der Versicherungspflicht nach dem ASVG, so ist dieser in der Beitragsgruppe D1 ohne Arbeiterkammerumlage, jedoch mit dem IESG-Beitrag anzumelden und abzurechnen. Wird ein Geschäftsführer als solcher abberufen, das Dienstverhältnis aber nicht beendet, ist dies mittels Änderungsmeldung bekannt zu geben, weil ab diesem Zeitpunkt die Kammerumlage abzurechnen ist.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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