Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 10, Oktober 2006, Seite 392

Amtshaftung des SV-Trägers bei unvollständiger Auskunft über mögliches Pensionsruhen

Dr. Wolfgang Höfle

Amtshaftung des SV-Trägers bei unvollständiger Auskunft über mögliches Pensionsruhen (§ 1 AHG; § 1 Abs. 1 AuskunftspflichtG)

.

Die Verletzung von Auskunfts- bzw. Aufklärungspflichten des Sozialversicherungsträgers kann zu Amtshaftungsansprüchen führen. Die Auskunfts- bzw. Beratungspflicht des Pensionsversicherungsträgers erstreckt sich zwar nicht auf alle hypothetisch denkbaren zukünftigen Sachverhaltskonstellationen. Ersucht aber ein Versicherter die Mitarbeiterin des Pensionsversicherungsträgers um Aufklärung darüber, welche der beiden in Betracht kommenden Pensionsarten (hier: vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeitspension) sie ihm empfehlen würde und äußert er bei diesem Gespräch auch, dass er nach seiner Pensionierung mehr Zeit für sein Bürgermeisteramt haben werde, muss die Mitarbeiterin die Möglichkeit einer weiteren Funktionsperiode als Bürgermeister in Betracht ziehen und ihre Auskunft auch auf die damit verbundenen pensionsrechtlichen Nachteile erstrecken.

Der Pensionsversicherungsträger haftet daher für alle künftigen Schäden, die daraus resultieren, dass der Versicherte infolge der erhaltenen Auskunft die vo...

Daten werden geladen...