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ASoK 10, Oktober 2006, Seite 380

Neue Arbeitnehmerschutzvorschriften

Novellen des ASchG, der Grenzwerteverordnung und der Bauarbeiterschutzverordnung, Aufhebung vorläufig übergeleiteter Arbeitsschutzbestimmungen

Dr. Renate Novak

Mit der jüngsten Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) wurde dem Urteil des EuGH in der Rs. C-428/04 zur nicht ausreichenden Umsetzung der Arbeitsschutzrahmenrichtlinie 89/391/EWG im österreichischen Recht entsprochen. Angepasst wurden gleichzeitig entsprechende Regelungen im ArbVG und LAG 1984.

Im sicherheitstechnisch-arbeitshygienischen Arbeitnehmerschutzrecht erfolgte bereits zuvor durch das Deregulierungsgesetz 2006 (DRG 2006) eine Rechtsbereinigung durch Aufhebung inzwischen obsoleter, vorläufig durch das ASchG übergeleiteter Arbeitsschutzbestimmungen.

Die Novelle der Grenzwerteverordnung 2003 (nunmehr Grenzwerteverordnung 2006 - GKV 2006) regelt Sonderbestimmungen für Asbest und beinhaltet neben einer Rechtsbereinigung zu Asbest und Messungen eine Konkretisierung des § 46 ASchG über die Messung von gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen.

Gleichzeitig erfolgte eine Aufhebung der entsprechenden Regelungen der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) und Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV).

1. Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG)

Der EuGH hat in seinem Urteil in der Rs. C-428/04 vom betreffend eine Vertragsverletzungsklage nach Art. 226 EG festgestellt, dass die Arbeitsschutzrahmenrichtlinie 89/391/EWG nicht ausreichend in das nationale österreichische Recht umgesetzt wurde, wesha...

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