Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 11, November 1999, Seite 348

Verschlechterungsvereinbarung und Änderungskündigung

Zulässige Instrumente (in gewissen Grenzen) zur Reduzierung arbeitsrechtlicher Ansprüche

Dr. Thomas Rauch

Betriebswirtschaftliche Zwänge gebieten immer wieder die Reduzierung der Personalkosten. Dies kann nicht nur durch den Abbau von Personal, sondern auch im Wege von Verschlechterungsvereinbarungen bzw. allenfalls Änderungskündigungen erfolgen. Hierbei sind jedoch die im folgenden näher dargestellten rechtlichen Grenzen zu beachten.

1. Grenzen einer Verschlechterungsvereinbarung

1.1 Bereits fällige Ansprüche bei aufrechtem Arbeitsverhältnis

Der Verzicht auf bereits vom Arbeitnehmer erworbene Ansprüche ist nach der von der Judikatur entwickelten Drucktheorie als rechtsunwirksam anzusehen, wenn er bei aufrechtem Arbeitsverhältnis erfolgt. In diesem Fall wird nämlich angenommen, daß der Arbeitnehmer unter wirtschaftlichem Druck steht und daher bei Abgabe der Verzichtserklärung nicht frei war.

Der Verzicht ist erst nach Wegfall des Drucks und daher erst bei oder nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zulässig, wobei die wirtschaftliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses genügt (etwa einvernehmliche Auflösung mit Einvernehmen über offene Ansprüche und Dienstfreistellung bis zum formellen Ende).

Nach der ständigen Rechtsprechung findet die Drucktheorie jedoch dort keine Anwendung, wo es u...

Daten werden geladen...